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	<title>Comments for ain't no soul - 1001 untold stories</title>
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		<title>Comment on Workaround for Zend_Dojo_Form when you render elements individually and dijit.byId() returns &#8216;undefined&#8217; by faustus eberle</title>
		<link>http://blog.aint-no-soul.com/code/2010-06-11/workaround-for-zend_dojo_form-when-you-render-elements-individually-and-dijit-byid-returns-undefined/comment-page-1/#comment-300</link>
		<dc:creator>faustus eberle</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Dec 2011 03:40:24 +0000</pubDate>
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		<description>Definitely imagine that that you said. Your favourite reason appeared to be at the net the simplest factor to bear in mind of. I say to you, I certainly get annoyed whilst other people think about worries that they plainly don&#039;t recognize about. You managed to hit the nail upon the top and also outlined out the whole thing without having side effect , people can take a signal. Will likely be back to get more. Thank you</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Definitely imagine that that you said. Your favourite reason appeared to be at the net the simplest factor to bear in mind of. I say to you, I certainly get annoyed whilst other people think about worries that they plainly don&#8217;t recognize about. You managed to hit the nail upon the top and also outlined out the whole thing without having side effect , people can take a signal. Will likely be back to get more. Thank you</p>
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		<title>Comment on PNG Image Optimisation by Daniel</title>
		<link>http://blog.aint-no-soul.com/code/2011-02-14/png-image-optimisation/comment-page-1/#comment-299</link>
		<dc:creator>Daniel</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Aug 2011 16:47:26 +0000</pubDate>
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		<description>Regarding ImageMagick: I am sure you used &quot;-quality 0 +dither -depth 8 -colors 128 orig.png png8:out.png&quot;, right?

Because you don&#039;t get an indexed png unless you&#039;re using &quot;png8:OUTPUT.png&quot;.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Regarding ImageMagick: I am sure you used &#8220;-quality 0 +dither -depth 8 -colors 128 orig.png png8:out.png&#8221;, right?</p>
<p>Because you don&#8217;t get an indexed png unless you&#8217;re using &#8220;png8:OUTPUT.png&#8221;.</p>
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	<item>
		<title>Comment on e-mu 0404 usb control panel won&#8217;t display on windows 7 and the default 48KHz issue. by bruno</title>
		<link>http://blog.aint-no-soul.com/music/2009-11-05/e-mu-0404-usb-control-panel-wont-display-on-windows-7-and-the-default-48khz-issue/comment-page-1/#comment-298</link>
		<dc:creator>bruno</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Jul 2011 10:31:42 +0000</pubDate>
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		<description>Thank you, into-soul! It works and you saved my day.

All the best
bruno</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Thank you, into-soul! It works and you saved my day.</p>
<p>All the best<br />
bruno</p>
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	<item>
		<title>Comment on e-mu 0404 usb control panel won&#8217;t display on windows 7 and the default 48KHz issue. by Chris</title>
		<link>http://blog.aint-no-soul.com/music/2009-11-05/e-mu-0404-usb-control-panel-wont-display-on-windows-7-and-the-default-48khz-issue/comment-page-1/#comment-296</link>
		<dc:creator>Chris</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Apr 2011 09:34:15 +0000</pubDate>
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		<description>Thanks so much for taking the time to write this I was having the exact same problem now fixed.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Thanks so much for taking the time to write this I was having the exact same problem now fixed.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Comment on Workaround for Zend_Dojo_Form when you render elements individually and dijit.byId() returns &#8216;undefined&#8217; by Tom</title>
		<link>http://blog.aint-no-soul.com/code/2010-06-11/workaround-for-zend_dojo_form-when-you-render-elements-individually-and-dijit-byid-returns-undefined/comment-page-1/#comment-294</link>
		<dc:creator>Tom</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Mar 2011 11:41:01 +0000</pubDate>
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		<description>Thank you, very much. It helped a lot.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Thank you, very much. It helped a lot.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Comment on if your svn is obstructed by painter 11</title>
		<link>http://blog.aint-no-soul.com/digital-life/2009-05-28/if-your-svn-is-obstructed/comment-page-1/#comment-284</link>
		<dc:creator>painter 11</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Jan 2011 07:18:23 +0000</pubDate>
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		<description>Wonderful article, a bunch of high-quality material. I’m going to point out to my girlftriend and ask them the things they think.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wonderful article, a bunch of high-quality material. I’m going to point out to my girlftriend and ask them the things they think.</p>
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	<item>
		<title>Comment on Überflüssige Verfassungsrichter und eine komische Republik by elmar kopern</title>
		<link>http://blog.aint-no-soul.com/politik-und-geschichte-de/2006-02-26/uberflusige-verfassungsrichter-und-eine-komische-republik/comment-page-1/#comment-283</link>
		<dc:creator>elmar kopern</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Jan 2011 19:32:45 +0000</pubDate>
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		<description>herr lutz verschwendet seine rechte energie, so ein dummes zeug....</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>herr lutz verschwendet seine rechte energie, so ein dummes zeug&#8230;.</p>
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		<title>Comment on Überflüssige Verfassungsrichter und eine komische Republik by elmar kopern</title>
		<link>http://blog.aint-no-soul.com/politik-und-geschichte-de/2006-02-26/uberflusige-verfassungsrichter-und-eine-komische-republik/comment-page-1/#comment-282</link>
		<dc:creator>elmar kopern</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Jan 2011 19:30:31 +0000</pubDate>
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		<description>scheiss deutsche politiker sowie assoabschaum, warum wird D nicht mehr von den siergern des ww2 besetzt, damals waren die dinge klar. deutsche politiker bestehlen das volk, in D gibt es keine verfassung, und ich kotze. weg mit der D gmbh und diesen versauten dieben!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>scheiss deutsche politiker sowie assoabschaum, warum wird D nicht mehr von den siergern des ww2 besetzt, damals waren die dinge klar. deutsche politiker bestehlen das volk, in D gibt es keine verfassung, und ich kotze. weg mit der D gmbh und diesen versauten dieben!</p>
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		<title>Comment on WordPress plugin: metakeywords by Keith Bridging</title>
		<link>http://blog.aint-no-soul.com/code/2006-05-07/metakeywords/comment-page-1/#comment-281</link>
		<dc:creator>Keith Bridging</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jan 2011 20:12:37 +0000</pubDate>
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		<description>Very well, the post is definitely the sweetest on this deserving topic. I agree with your conclusions and can eagerly sit up for your incoming updates. Just saying thanks is not going to simply be ample, for the great clarity in your writing. I will directly seize your rss feed to remain knowledgeable of any updates. Great work and far success in your business endeavors!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Very well, the post is definitely the sweetest on this deserving topic. I agree with your conclusions and can eagerly sit up for your incoming updates. Just saying thanks is not going to simply be ample, for the great clarity in your writing. I will directly seize your rss feed to remain knowledgeable of any updates. Great work and far success in your business endeavors!</p>
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		<title>Comment on Überflüssige Verfassungsrichter und eine komische Republik by Lutz Huth</title>
		<link>http://blog.aint-no-soul.com/politik-und-geschichte-de/2006-02-26/uberflusige-verfassungsrichter-und-eine-komische-republik/comment-page-1/#comment-280</link>
		<dc:creator>Lutz Huth</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Dec 2010 01:46:35 +0000</pubDate>
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		<description>Bundesrepublik Deutschland noch immer unter Besatzungsrecht

Von Hans-Peter Thietz, 
ehemaliger Abgeordneter der letzten, frei gewählten Volkskammer der DDR und des Europa-Parlaments

Im Jahre 1990 ist die DDR gemäß Artikel 23 Grundgesetz der Bundesrepublik beigetreten. Als Mit-glied der damaligen Volkskammer wurde dies auch mit meiner Stimme beschlossen. Der Beitritt er-folgte aufgrund eines Vertragskomplexes, durch den nach offizieller Darstellung die Nachkriegsära abgeschlossen und Deutschland wieder eine volle Souveränität erhalten habe. Ein klassischer Frie-densvertrag sei dadurch überflüssig geworden und die Notwendigkeit des Abschlusses eines solchen durch die politischen Ereignisse überholt.

Diese Darstellung läßt sich bei näherer Nachprüfung nicht aufrecht erhalten:
Gemeinhin wird der sogenannte »Zwei-plus-vier-Vertrag« als alles regelnder Basisvertrag zwischen den vier Siegermächten des II. Weltkrieges und den Teilstaatprovisorien BRD und DDR angesehen, durch den Deutschland seine volle Souveränität gemäß Artikel 7 (2) wieder gewonnen habe. Dieser Artikel 7 (2) lautet:

» Das vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. «

Dieser Wortlaut bedeutet für den normalverständigen Bürger, daß keinerlei Regelungen aus früherem Besatzungsrecht mehr fortgelten können, die sich bis dahin aus dem sogenannten »Überleitungsver-trag« mit dem offiziellen Namen »Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fra-gen« in seiner revidierten Fassung vom 23.10.1954, veröffentlicht im BGBl. Teil II am 31.3.1955, er-gaben.

Der Überleitungsvertrag
Dieser »Überleitungsvertrag« umfaßte ursprünglich 12 Teile, von denen in der Fassung vom 23.10.1954 die Teile II, VIII und XI als bereits gestrichen ausgewiesen sind und dieser Vertragstext zu jenem Zeitpunkt so noch 9 Teile mit insgesamt 83 Artikeln und 224 Abschnitten fortgeltender Bestim-mungen der Alliierten enthielt. Solange er galt (also bis September 1990), konnte überhaupt nicht von einer Souveränität der Bundesrepublik Deutschland gesprochen werden.

Die Politiker und die Medien, die über Jahrzehnte den Staatsbürgern und Wählern der BRD eine sol-che Souveränität suggerierten, handelten wider besseres Wissen oder ohne Kenntnis dieses Vertra-ges. Zur Gewährung einer vollen Souveränität war dieser »Überleitungsvertrag« mit seinen alliierten Vorschriften infolge des »Zwei-plus-Vier-Vertrages« also aufzuheben.

Eine seltsame »Vereinbarung ... «
Dazu diente die »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Ver-trag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)«,
veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff. Hierin wird in Punkt 1 bestimmt, daß die alliierten Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten - doch vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. Und hier ist nun das Erstaunliche zu lesen:

»3.	Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:
	ERSTER TEIL:	Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis „... Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu än-dern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8
	DRITTER TEIL: 	Artikel 3, Absatz 5, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des An-hangs
	SECHSTER TEIL: 	Artikel 3, Absätze 1 und 3
	SIEBENTER TEIL: 	Artikel 1 und Artikel 2
	NEUNTER TEIL: 	Artikel 1
	ZEHNTER TEIL: 	Artikel 4«

Doch damit noch nicht genug: 
Zusätzlich zu dieser detaillierten Festschreibung, welche Teile des Überleitungsvertrages von 1954 in Kraft bleiben, wird in der »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 ...« (BGBl. 1990, Teil II, S. 1386 ff) in Ziffer 4 c festgelegt, daß die in Ziffer 1 dieser »Vereinbarung« zugestandene Suspendie-rung der übrigen Teile des Überleitungsvertrages deutscherseits die weitere Erfüllung bestimmter Festlegungen »nicht beeinträchtigt«.

Mit welchem Recht spricht man von einer »Suspendierung« des Überleitungsvertrages von 1954, wenn in der hier zitierten »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 ... «(siehe oben) festgelegt wird, daß er in seinen grundsätzlichen Bestimmungen fortgilt?

Nehmen wir als Beispiel aus den oben zitierten Bestimmungen, die in Kraft bleiben, aus dem ERSTEN TEIL den Artikel 2, Absatz 1. Dieser Artikel des Überleitungsvertrages von 1954 lautet: 
»Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwal-tungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgebe-rischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.«

Also gelten doch ganz offenbar grundsätzliche Bestimmungen des Besatzungsrechts auch weiterhin!
Denn das heißt doch ganz klar und unzweifelhaft, daß bestimmte bisher im Rahmen des früheren Besatzungsrechts seitens der Alliierten festgelegten Entscheidungen für Deutschland fortgelten, ohne Rücksicht darauf, ob sie mit dem deutschen Rechtssystem vereinbar sind oder nicht. Und das bedeu-tet, daß sich die deutsche Politik für alle Zukunft daran auszurichten und zu halten hat.

Die ausdrückliche Festschreibung der Fortgeltung des hier zitierten und der anderen aufgezählten Artikel des Überleitungsvertrages belegt, daß die Bundesrepublik offenkundig weiterhin den zeitlich unbegrenzt ergangenen Bestimmungen des früheren Besatzungsrechts unterworfen ist.

Berlin bis heute unter Sonderstatus
Doch das ist immer noch nicht alles: Es ist die Existenz eines weiteren Vertrages festzustellen, mit dem Titel: »Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin«. Dieser Vertrag vom 25.9.1990 ist zu finden im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seiten 1274 ff. Parallel zur obigen Vereinbarung vom 27./28. September 1990 ist also ein gleichartiger Vertrag zusätzlich und gesondert für Berlin abgeschlossen worden. Daß es sich hierbei um einen Parallelvertrag handelt, beweist die wörtliche Übereinstimmung des Artikels 2, hier nur mit dem Einschub »in Bezug auf Berlin«.

Der Abschluß zweier gleichgelagerter Verträge - einerseits für die Bundesrepublik Deutschland und andererseits für Berlin - kann nicht anders interpretiert werden, als daß von alliierter Seite der Sonder-status von Berlin gegenüber dem übrigen Bundesgebiet weiterhin aufrechterhalten und festgeschrie-ben worden ist.

Ist Berlin also die Hauptstadt der Bundesrepublik, ohne gemäß fortgeltenden Bestimmungen der ehe-maligen Siegermächte und angesichts getrennter »Vereinbarungen« und »Übereinkommen« ihr recht-licher und politischer Bestandteil zu sein?

Aus all diesen Verträgen und Vorgängen ergeben sich so wesentliche Fragen für den völkerrechtli-chen Status der Bundesrepublik Deutschlands und Berlins, daß sie dringend einer Klärung bedürfen!
Leben wir heute, 56 Jahre nach Kriegsende, noch immer unter fortgeltenden Bestimmungen früheren Besatzungsrechts der ehemaligen Siegermächte?

Wird hierdurch zwangsläufig die deutsche Politik mehr oder weniger fremdgeprägt, zumal Berlin unter einem verdeckt fortdauernden Sonderstatus steht?
Die deutschen Vertreter bei den »Zwei-plus-Vier«-Verhandlungen werden dies sicher nicht gewünscht haben, da man doch davon ausgehen muß, daß sie in deutschem Interesse handelten. Also müssen die ehemaligen Siegermächte die Fortgeltung der 1954 ergangenen Bestimmungen gefordert haben.

Wäre dies aber nicht ein klarer Verstoß gegen geltendes internationales Recht, z.B. gegen den »In-ternationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte« vom 16.12.1966, worin in Teil I, Arti-kel 1 (1) ausdrücklich verankert ist: »Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung«?
Liegt hier das Geheimnis unerklärlicher Politik?
Haben wir in all diesen Unklarheiten und Unstimmigkeiten die sonst unverständlichen Ursachen für politische Entscheidungen zu suchen, die eindeutig dem Mehrheitswillen des Volkes widersprechen, wie zum Beispiel die jeden Sachverstand und den Volkswillen mißachtende Aufgabe der Deutschen Mark zugunsten des EURO, dessen Stabilitätskriterien zunehmend aufgeweicht werden und der nach den Worten Allan Greenspans keinen Bestand haben wird? 

Die EU-Osterweiterung mit unabsehbaren Risiken für die politischen, wirtschaftlichen und arbeits-marktpolitischen Folgen? 

Den Umbau der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit einsetzbaren Eingreif-truppe unter NATO- oder UNO-Kommando? 

die sofort nach dem 11.9.2001 erfolgte »uneingeschränkte« Solidaritätserklärung mit den USA und ihren geostrategischen Zielen und damit die eigene Gefährdung durch die Zusage von Kampfbeteili-gungen? 

All dies und auch die Fortgeltung der UNO-Feindstaatenklauseln bis heute zeigen, daß wir entgegen den offiziellen politischen Verlautbarungen auf den Abschluß eines all dies beendenden Friedensver-trages keinesfalls verzichten können.

Dies folgt auch aus den Bestimmungen des Überleitungsvertrages von 1954, die nach dem Vertrag vom 27./28. September 1990 ausdrücklich als in Kraft bleibend bezeichnet werden. So beginnt bei-spielsweise der fortgeltende NEUNTE TEIL, Artikel 1 mit den Worten:

»Vorbehaltlich ... einer Friedensregelung mit Deutschland ... «
»Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsan-gehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrages genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben we-gen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegs-zustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht in der Bundesrepublik geltend machen.«

Ein weiteres Beispiel:
Im SECHSTEN TEIL, Artikel 3, Absätze 1 und 3 des Überleitungsvertrages von 1954, der ausdrücklich in Kraft bleibt, heißt es:

»(1) 	Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands ge-schlossen haben oder schließen werden.«

»(3) 	Ansprüche und Klagen gegen Personen, die aufgrund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelas-sen.«

Rechtlos gegen alliiertes Unrecht und ohne Friedensregelung
»Ansprüche und Klagen ... werden nicht zugelassen. « 
Diese Festlegungen bedeuten, daß sich die ehemaligen Siegermächte hiermit außerhalb jeder Rechtsverfolgung stellen, sie also für eigene terrorartige Kriegshandlungen, für die man bei den Nürn-berger Prozessen Deutsche zur Rechenschaft gezogen hat und bis heute strafverfolgt, niemals ange-klagt werden dürfen, - denken wir nur an die höllenhaften Infernos der Flächenbombardierungen deut-scher Städte wie Dresden mit Hunderttausenden von Opfern unschuldiger Flüchtlinge, Frauen und Kinder unmittelbar vor Kriegsende oder den millionenfachen Tod deutscher Soldaten und Vertriebener nach Kriegsende.
Besondere Aufmerksamkeit verdient jedoch die oben zitierte Formulierung am Ende des Artikels 3, Absatz 1: » ... geschlossen haben oder schließen werden«.

Dies heißt nichts anderes, als daß die Siegermächte auch heute noch und für die Zukunft zeitlich un-begrenzt deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen zum Zwecke von Reparationen, Restitutionen oder aus anderen Kriegsgründen beschlagnahmen und sich aneignen dürfen und sogar das Recht haben, hierzu auch in Zukunft noch spezielle Abkommen zu treffen. In Artikel 1, Satz 1 wird ausdrück-lich festgeschrieben: »Die Bundesrepublik wird keine Einwendungen erheben ... «.
Es ist wohl nicht davon auszugehen, daß es bei der Revision des Überleitungsvertrages einfach ver-gessen und übersehen wurde, solche Formulierungen zu streichen.

Deutschland gilt völkerrechtlich nach UNO-Satzung nach wie vor als »Feindstaat«
Gleiches gilt übrigens auch für die nach wie vor gültigen »Feindstaatenklauseln« (Artikel 53 und 107) der UNO-Charta, die es den Siegern des Zweiten Weltkrieges bis heute erlauben, auch ohne Ermäch-tigung des Sicherheitsrates »Zwangsmaßnahmen« gegen die Feindstaaten zu ergreifen, also gegen Deutschland.

Wann sollen wir die seit einem halben Jahrhundert überfällige Friedensregelung denn endlich erhal-ten? Wo finden wir hierzu einen Vertragspartner für die deutsche Seite, wenn gemäß Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.7.1973 das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist? In den Entschei-dungsgründen des bis heute nicht aufgehobenen Urteils heißt es dort (2 BvF 1/73):

»Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alli-ierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; ( ...). Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. (...) Mit der Errichtung der BRD wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die BRD ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Rei-ches (...). Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des GG.«

Dieses Urteil gilt ganz unzweifelhaft auch für die BRD nach der Vereinigung von Mittel- und West-deutschland, weil der „Geltungsbereich des GG“ eben nicht das Deutsche Reich umfaßt.

Offene Fragen ...
Existiert das Deutsche Reich fort, ist auch seine Verfassung, die Reichsverfassung von 1919, nach wie vor gültig, wenn auch zur Zeit überlagert vom Grundgesetz, weil das Deutsche Reich eben »nicht handlungsfähig« ist.

Wer also ist nun völkerrechtlich befugt, den überfälligen Friedensvertrag für die deutsche Seite zu unterschreiben?

Das »Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland« (so die offizielle Bezeichnung) ist zum ande-ren keine Verfassung »der« Bundesrepublik, sondern ein Nachkriegsprovisorium, geschaffen unter der Oberhoheit der ehemaligen Siegerstaaten »für« die BRD.

So fehlen ihm die Zustimmung des deutschen Volkes und jedwede plebiszitären Elemente.
Die grundlegende demokratische Forderung »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus« (Arti-kel 20 (2) GG) erschöpft sich in der Erlaubnis, alle vier bis fünf Jahre zur Wahl gehen zu dürfen, ohne die dann durchgeführte Politik in irgendeiner Weise korrigierend beeinflussen zu können.

Das gilt insbesondere für existentielle Fragen wie die Aufgabe von Hoheits- und Selbstbestimmungs-rechten an die EU, für die Abschaffung der DM und andere Entscheidungen, bei denen der Mehr-heitswille der Bürger übergangen und versucht wird, durch millionenschwere Werbekampagnen den Widerstand der Bürger zu brechen.

Wann endlich werden wir die Möglichkeit haben, über eine uns im Grundgesetz Artikel 146 zugesi-cherte eigene Verfassung zu entscheiden, die dem Bürger ein wahrhaftiges und absolutes, uneinge-schränktes Bestimmungsrecht garantieren sollte, wie in unserem Schweizer Nachbarland?
Wann wird hierfür eine Deutsche Nationalversammlung einberufen?
Wäre das nicht die vornehmste Aufgabe des über allen Parteien stehen sollenden Herrn Bundesprä-sidenten, endlich tätig zu werden? Jeder sich für unser Volk noch verantwortungsbewußt fühlende Bürger würde hierbei gern mitwirken.

Wann endlich können wir in freier Entscheidung über unsere Verfassung entscheiden?
Der Artikel 146 des im Jahre 1949 unter westalliierter Oberhoheit für die Bundesrepublik ge

»Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«

Mit Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt Teil II vom 23.9.1990, Seite 885, wurde dieser Artikel wie folgt geändert:

»Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«
Da die Einheit und Freiheit Deutschlands aber eben noch nicht vollendet worden ist, wie die aufge-zeigten fortgeltenden Souveränitätsbeschränkungen beweisen, ergeben sich 
a) 	die staatsrechtliche Frage, ob und ab wann es denn überhaupt gilt und 
b) 	die bleibende Aufforderung an das deutsche Volk, in freier Entscheidung eine Verfassung zu be-schließen, die allein die letzte, in freier Entscheidung gegebene Reichsverfassung von 1919 ablö-sen könnte. Wie lange soll dieser friedensvertraglose und verfassungsrechtlich unbefriedigende Zustand noch andauern?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bundesrepublik Deutschland noch immer unter Besatzungsrecht</p>
<p>Von Hans-Peter Thietz,<br />
ehemaliger Abgeordneter der letzten, frei gewählten Volkskammer der DDR und des Europa-Parlaments</p>
<p>Im Jahre 1990 ist die DDR gemäß Artikel 23 Grundgesetz der Bundesrepublik beigetreten. Als Mit-glied der damaligen Volkskammer wurde dies auch mit meiner Stimme beschlossen. Der Beitritt er-folgte aufgrund eines Vertragskomplexes, durch den nach offizieller Darstellung die Nachkriegsära abgeschlossen und Deutschland wieder eine volle Souveränität erhalten habe. Ein klassischer Frie-densvertrag sei dadurch überflüssig geworden und die Notwendigkeit des Abschlusses eines solchen durch die politischen Ereignisse überholt.</p>
<p>Diese Darstellung läßt sich bei näherer Nachprüfung nicht aufrecht erhalten:<br />
Gemeinhin wird der sogenannte »Zwei-plus-vier-Vertrag« als alles regelnder Basisvertrag zwischen den vier Siegermächten des II. Weltkrieges und den Teilstaatprovisorien BRD und DDR angesehen, durch den Deutschland seine volle Souveränität gemäß Artikel 7 (2) wieder gewonnen habe. Dieser Artikel 7 (2) lautet:</p>
<p>» Das vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. «</p>
<p>Dieser Wortlaut bedeutet für den normalverständigen Bürger, daß keinerlei Regelungen aus früherem Besatzungsrecht mehr fortgelten können, die sich bis dahin aus dem sogenannten »Überleitungsver-trag« mit dem offiziellen Namen »Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fra-gen« in seiner revidierten Fassung vom 23.10.1954, veröffentlicht im BGBl. Teil II am 31.3.1955, er-gaben.</p>
<p>Der Überleitungsvertrag<br />
Dieser »Überleitungsvertrag« umfaßte ursprünglich 12 Teile, von denen in der Fassung vom 23.10.1954 die Teile II, VIII und XI als bereits gestrichen ausgewiesen sind und dieser Vertragstext zu jenem Zeitpunkt so noch 9 Teile mit insgesamt 83 Artikeln und 224 Abschnitten fortgeltender Bestim-mungen der Alliierten enthielt. Solange er galt (also bis September 1990), konnte überhaupt nicht von einer Souveränität der Bundesrepublik Deutschland gesprochen werden.</p>
<p>Die Politiker und die Medien, die über Jahrzehnte den Staatsbürgern und Wählern der BRD eine sol-che Souveränität suggerierten, handelten wider besseres Wissen oder ohne Kenntnis dieses Vertra-ges. Zur Gewährung einer vollen Souveränität war dieser »Überleitungsvertrag« mit seinen alliierten Vorschriften infolge des »Zwei-plus-Vier-Vertrages« also aufzuheben.</p>
<p>Eine seltsame »Vereinbarung &#8230; «<br />
Dazu diente die »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Ver-trag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)«,<br />
veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff. Hierin wird in Punkt 1 bestimmt, daß die alliierten Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten &#8211; doch vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. Und hier ist nun das Erstaunliche zu lesen:</p>
<p>»3.	Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:<br />
	ERSTER TEIL:	Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis „&#8230; Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu än-dern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8<br />
	DRITTER TEIL: 	Artikel 3, Absatz 5, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des An-hangs<br />
	SECHSTER TEIL: 	Artikel 3, Absätze 1 und 3<br />
	SIEBENTER TEIL: 	Artikel 1 und Artikel 2<br />
	NEUNTER TEIL: 	Artikel 1<br />
	ZEHNTER TEIL: 	Artikel 4«</p>
<p>Doch damit noch nicht genug:<br />
Zusätzlich zu dieser detaillierten Festschreibung, welche Teile des Überleitungsvertrages von 1954 in Kraft bleiben, wird in der »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 &#8230;« (BGBl. 1990, Teil II, S. 1386 ff) in Ziffer 4 c festgelegt, daß die in Ziffer 1 dieser »Vereinbarung« zugestandene Suspendie-rung der übrigen Teile des Überleitungsvertrages deutscherseits die weitere Erfüllung bestimmter Festlegungen »nicht beeinträchtigt«.</p>
<p>Mit welchem Recht spricht man von einer »Suspendierung« des Überleitungsvertrages von 1954, wenn in der hier zitierten »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 &#8230; «(siehe oben) festgelegt wird, daß er in seinen grundsätzlichen Bestimmungen fortgilt?</p>
<p>Nehmen wir als Beispiel aus den oben zitierten Bestimmungen, die in Kraft bleiben, aus dem ERSTEN TEIL den Artikel 2, Absatz 1. Dieser Artikel des Überleitungsvertrages von 1954 lautet:<br />
»Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwal-tungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.</p>
<p>Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgebe-rischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.«</p>
<p>Also gelten doch ganz offenbar grundsätzliche Bestimmungen des Besatzungsrechts auch weiterhin!<br />
Denn das heißt doch ganz klar und unzweifelhaft, daß bestimmte bisher im Rahmen des früheren Besatzungsrechts seitens der Alliierten festgelegten Entscheidungen für Deutschland fortgelten, ohne Rücksicht darauf, ob sie mit dem deutschen Rechtssystem vereinbar sind oder nicht. Und das bedeu-tet, daß sich die deutsche Politik für alle Zukunft daran auszurichten und zu halten hat.</p>
<p>Die ausdrückliche Festschreibung der Fortgeltung des hier zitierten und der anderen aufgezählten Artikel des Überleitungsvertrages belegt, daß die Bundesrepublik offenkundig weiterhin den zeitlich unbegrenzt ergangenen Bestimmungen des früheren Besatzungsrechts unterworfen ist.</p>
<p>Berlin bis heute unter Sonderstatus<br />
Doch das ist immer noch nicht alles: Es ist die Existenz eines weiteren Vertrages festzustellen, mit dem Titel: »Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin«. Dieser Vertrag vom 25.9.1990 ist zu finden im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seiten 1274 ff. Parallel zur obigen Vereinbarung vom 27./28. September 1990 ist also ein gleichartiger Vertrag zusätzlich und gesondert für Berlin abgeschlossen worden. Daß es sich hierbei um einen Parallelvertrag handelt, beweist die wörtliche Übereinstimmung des Artikels 2, hier nur mit dem Einschub »in Bezug auf Berlin«.</p>
<p>Der Abschluß zweier gleichgelagerter Verträge &#8211; einerseits für die Bundesrepublik Deutschland und andererseits für Berlin &#8211; kann nicht anders interpretiert werden, als daß von alliierter Seite der Sonder-status von Berlin gegenüber dem übrigen Bundesgebiet weiterhin aufrechterhalten und festgeschrie-ben worden ist.</p>
<p>Ist Berlin also die Hauptstadt der Bundesrepublik, ohne gemäß fortgeltenden Bestimmungen der ehe-maligen Siegermächte und angesichts getrennter »Vereinbarungen« und »Übereinkommen« ihr recht-licher und politischer Bestandteil zu sein?</p>
<p>Aus all diesen Verträgen und Vorgängen ergeben sich so wesentliche Fragen für den völkerrechtli-chen Status der Bundesrepublik Deutschlands und Berlins, daß sie dringend einer Klärung bedürfen!<br />
Leben wir heute, 56 Jahre nach Kriegsende, noch immer unter fortgeltenden Bestimmungen früheren Besatzungsrechts der ehemaligen Siegermächte?</p>
<p>Wird hierdurch zwangsläufig die deutsche Politik mehr oder weniger fremdgeprägt, zumal Berlin unter einem verdeckt fortdauernden Sonderstatus steht?<br />
Die deutschen Vertreter bei den »Zwei-plus-Vier«-Verhandlungen werden dies sicher nicht gewünscht haben, da man doch davon ausgehen muß, daß sie in deutschem Interesse handelten. Also müssen die ehemaligen Siegermächte die Fortgeltung der 1954 ergangenen Bestimmungen gefordert haben.</p>
<p>Wäre dies aber nicht ein klarer Verstoß gegen geltendes internationales Recht, z.B. gegen den »In-ternationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte« vom 16.12.1966, worin in Teil I, Arti-kel 1 (1) ausdrücklich verankert ist: »Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung«?<br />
Liegt hier das Geheimnis unerklärlicher Politik?<br />
Haben wir in all diesen Unklarheiten und Unstimmigkeiten die sonst unverständlichen Ursachen für politische Entscheidungen zu suchen, die eindeutig dem Mehrheitswillen des Volkes widersprechen, wie zum Beispiel die jeden Sachverstand und den Volkswillen mißachtende Aufgabe der Deutschen Mark zugunsten des EURO, dessen Stabilitätskriterien zunehmend aufgeweicht werden und der nach den Worten Allan Greenspans keinen Bestand haben wird? </p>
<p>Die EU-Osterweiterung mit unabsehbaren Risiken für die politischen, wirtschaftlichen und arbeits-marktpolitischen Folgen? </p>
<p>Den Umbau der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit einsetzbaren Eingreif-truppe unter NATO- oder UNO-Kommando? </p>
<p>die sofort nach dem 11.9.2001 erfolgte »uneingeschränkte« Solidaritätserklärung mit den USA und ihren geostrategischen Zielen und damit die eigene Gefährdung durch die Zusage von Kampfbeteili-gungen? </p>
<p>All dies und auch die Fortgeltung der UNO-Feindstaatenklauseln bis heute zeigen, daß wir entgegen den offiziellen politischen Verlautbarungen auf den Abschluß eines all dies beendenden Friedensver-trages keinesfalls verzichten können.</p>
<p>Dies folgt auch aus den Bestimmungen des Überleitungsvertrages von 1954, die nach dem Vertrag vom 27./28. September 1990 ausdrücklich als in Kraft bleibend bezeichnet werden. So beginnt bei-spielsweise der fortgeltende NEUNTE TEIL, Artikel 1 mit den Worten:</p>
<p>»Vorbehaltlich &#8230; einer Friedensregelung mit Deutschland &#8230; «<br />
»Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsan-gehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrages genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben we-gen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegs-zustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht in der Bundesrepublik geltend machen.«</p>
<p>Ein weiteres Beispiel:<br />
Im SECHSTEN TEIL, Artikel 3, Absätze 1 und 3 des Überleitungsvertrages von 1954, der ausdrücklich in Kraft bleibt, heißt es:</p>
<p>»(1) 	Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands ge-schlossen haben oder schließen werden.«</p>
<p>»(3) 	Ansprüche und Klagen gegen Personen, die aufgrund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelas-sen.«</p>
<p>Rechtlos gegen alliiertes Unrecht und ohne Friedensregelung<br />
»Ansprüche und Klagen &#8230; werden nicht zugelassen. «<br />
Diese Festlegungen bedeuten, daß sich die ehemaligen Siegermächte hiermit außerhalb jeder Rechtsverfolgung stellen, sie also für eigene terrorartige Kriegshandlungen, für die man bei den Nürn-berger Prozessen Deutsche zur Rechenschaft gezogen hat und bis heute strafverfolgt, niemals ange-klagt werden dürfen, &#8211; denken wir nur an die höllenhaften Infernos der Flächenbombardierungen deut-scher Städte wie Dresden mit Hunderttausenden von Opfern unschuldiger Flüchtlinge, Frauen und Kinder unmittelbar vor Kriegsende oder den millionenfachen Tod deutscher Soldaten und Vertriebener nach Kriegsende.<br />
Besondere Aufmerksamkeit verdient jedoch die oben zitierte Formulierung am Ende des Artikels 3, Absatz 1: » &#8230; geschlossen haben oder schließen werden«.</p>
<p>Dies heißt nichts anderes, als daß die Siegermächte auch heute noch und für die Zukunft zeitlich un-begrenzt deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen zum Zwecke von Reparationen, Restitutionen oder aus anderen Kriegsgründen beschlagnahmen und sich aneignen dürfen und sogar das Recht haben, hierzu auch in Zukunft noch spezielle Abkommen zu treffen. In Artikel 1, Satz 1 wird ausdrück-lich festgeschrieben: »Die Bundesrepublik wird keine Einwendungen erheben &#8230; «.<br />
Es ist wohl nicht davon auszugehen, daß es bei der Revision des Überleitungsvertrages einfach ver-gessen und übersehen wurde, solche Formulierungen zu streichen.</p>
<p>Deutschland gilt völkerrechtlich nach UNO-Satzung nach wie vor als »Feindstaat«<br />
Gleiches gilt übrigens auch für die nach wie vor gültigen »Feindstaatenklauseln« (Artikel 53 und 107) der UNO-Charta, die es den Siegern des Zweiten Weltkrieges bis heute erlauben, auch ohne Ermäch-tigung des Sicherheitsrates »Zwangsmaßnahmen« gegen die Feindstaaten zu ergreifen, also gegen Deutschland.</p>
<p>Wann sollen wir die seit einem halben Jahrhundert überfällige Friedensregelung denn endlich erhal-ten? Wo finden wir hierzu einen Vertragspartner für die deutsche Seite, wenn gemäß Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.7.1973 das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist? In den Entschei-dungsgründen des bis heute nicht aufgehobenen Urteils heißt es dort (2 BvF 1/73):</p>
<p>»Das Grundgesetz &#8211; nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! &#8211; geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alli-ierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; ( &#8230;). Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. (&#8230;) Mit der Errichtung der BRD wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die BRD ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Rei-ches (&#8230;). Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des GG.«</p>
<p>Dieses Urteil gilt ganz unzweifelhaft auch für die BRD nach der Vereinigung von Mittel- und West-deutschland, weil der „Geltungsbereich des GG“ eben nicht das Deutsche Reich umfaßt.</p>
<p>Offene Fragen &#8230;<br />
Existiert das Deutsche Reich fort, ist auch seine Verfassung, die Reichsverfassung von 1919, nach wie vor gültig, wenn auch zur Zeit überlagert vom Grundgesetz, weil das Deutsche Reich eben »nicht handlungsfähig« ist.</p>
<p>Wer also ist nun völkerrechtlich befugt, den überfälligen Friedensvertrag für die deutsche Seite zu unterschreiben?</p>
<p>Das »Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland« (so die offizielle Bezeichnung) ist zum ande-ren keine Verfassung »der« Bundesrepublik, sondern ein Nachkriegsprovisorium, geschaffen unter der Oberhoheit der ehemaligen Siegerstaaten »für« die BRD.</p>
<p>So fehlen ihm die Zustimmung des deutschen Volkes und jedwede plebiszitären Elemente.<br />
Die grundlegende demokratische Forderung »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus« (Arti-kel 20 (2) GG) erschöpft sich in der Erlaubnis, alle vier bis fünf Jahre zur Wahl gehen zu dürfen, ohne die dann durchgeführte Politik in irgendeiner Weise korrigierend beeinflussen zu können.</p>
<p>Das gilt insbesondere für existentielle Fragen wie die Aufgabe von Hoheits- und Selbstbestimmungs-rechten an die EU, für die Abschaffung der DM und andere Entscheidungen, bei denen der Mehr-heitswille der Bürger übergangen und versucht wird, durch millionenschwere Werbekampagnen den Widerstand der Bürger zu brechen.</p>
<p>Wann endlich werden wir die Möglichkeit haben, über eine uns im Grundgesetz Artikel 146 zugesi-cherte eigene Verfassung zu entscheiden, die dem Bürger ein wahrhaftiges und absolutes, uneinge-schränktes Bestimmungsrecht garantieren sollte, wie in unserem Schweizer Nachbarland?<br />
Wann wird hierfür eine Deutsche Nationalversammlung einberufen?<br />
Wäre das nicht die vornehmste Aufgabe des über allen Parteien stehen sollenden Herrn Bundesprä-sidenten, endlich tätig zu werden? Jeder sich für unser Volk noch verantwortungsbewußt fühlende Bürger würde hierbei gern mitwirken.</p>
<p>Wann endlich können wir in freier Entscheidung über unsere Verfassung entscheiden?<br />
Der Artikel 146 des im Jahre 1949 unter westalliierter Oberhoheit für die Bundesrepublik ge</p>
<p>»Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«</p>
<p>Mit Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt Teil II vom 23.9.1990, Seite 885, wurde dieser Artikel wie folgt geändert:</p>
<p>»Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«<br />
Da die Einheit und Freiheit Deutschlands aber eben noch nicht vollendet worden ist, wie die aufge-zeigten fortgeltenden Souveränitätsbeschränkungen beweisen, ergeben sich<br />
a) 	die staatsrechtliche Frage, ob und ab wann es denn überhaupt gilt und<br />
b) 	die bleibende Aufforderung an das deutsche Volk, in freier Entscheidung eine Verfassung zu be-schließen, die allein die letzte, in freier Entscheidung gegebene Reichsverfassung von 1919 ablö-sen könnte. Wie lange soll dieser friedensvertraglose und verfassungsrechtlich unbefriedigende Zustand noch andauern?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on The one and only correct way to use sprites. by StarBuG</title>
		<link>http://blog.aint-no-soul.com/css/2009-08-11/the-one-and-only-correct-way-to-use-sprites-in-css/comment-page-1/#comment-277</link>
		<dc:creator>StarBuG</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 24 Oct 2010 14:13:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.aint-no-soul.com/?p=317#comment-277</guid>
		<description>Perfekt.

Danke BiophonC.
Hab bisher nicht ganz verstanden, wie Sprites genau funktionieren.
Das hier ist die beste Erklärung.

Wie geht&#039;s dir eigentlich? Lang nichts mehr von dir gehört ;)

StarBuG</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Perfekt.</p>
<p>Danke BiophonC.<br />
Hab bisher nicht ganz verstanden, wie Sprites genau funktionieren.<br />
Das hier ist die beste Erklärung.</p>
<p>Wie geht&#8217;s dir eigentlich? Lang nichts mehr von dir gehört <img src='http://blog.aint-no-soul.com/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>StarBuG</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on e-mu 0404 usb control panel won&#8217;t display on windows 7 and the default 48KHz issue. by biophonc</title>
		<link>http://blog.aint-no-soul.com/music/2009-11-05/e-mu-0404-usb-control-panel-wont-display-on-windows-7-and-the-default-48khz-issue/comment-page-1/#comment-254</link>
		<dc:creator>biophonc</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Mar 2010 21:11:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.aint-no-soul.com/?p=318#comment-254</guid>
		<description>I&#039;ve written a little batch to speed up this nerving task, but it requires pskill ( http://technet.microsoft.com/en-us/sysinternals/bb896683.aspx ):

http://blog.aint-no-soul.com/files/2010/03/revoke-ScreenPosOfEmu.zip

at least you don&#039;t have to remember the paths and proceedure with this batch.  hope this helps.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>I&#8217;ve written a little batch to speed up this nerving task, but it requires pskill ( <a href="http://technet.microsoft.com/en-us/sysinternals/bb896683.aspx" rel="nofollow">http://technet.microsoft.com/en-us/sysinternals/bb896683.aspx</a> ):</p>
<p><a href="http://blog.aint-no-soul.com/files/2010/03/revoke-ScreenPosOfEmu.zip" rel="nofollow">http://blog.aint-no-soul.com/files/2010/03/revoke-ScreenPosOfEmu.zip</a></p>
<p>at least you don&#8217;t have to remember the paths and proceedure with this batch.  hope this helps.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on e-mu 0404 usb control panel won&#8217;t display on windows 7 and the default 48KHz issue. by VM</title>
		<link>http://blog.aint-no-soul.com/music/2009-11-05/e-mu-0404-usb-control-panel-wont-display-on-windows-7-and-the-default-48khz-issue/comment-page-1/#comment-253</link>
		<dc:creator>VM</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Mar 2010 19:44:50 +0000</pubDate>
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		<description>With E-MU 0202 the same problem occurs. Under Vista 32 bit  your method  works only temporarily, under Windows 7 64 bit it works too, but I still have no statisics for how long...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>With E-MU 0202 the same problem occurs. Under Vista 32 bit  your method  works only temporarily, under Windows 7 64 bit it works too, but I still have no statisics for how long&#8230;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Comment on if your svn is obstructed by chris</title>
		<link>http://blog.aint-no-soul.com/digital-life/2009-05-28/if-your-svn-is-obstructed/comment-page-1/#comment-252</link>
		<dc:creator>chris</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Mar 2010 20:33:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.aint-no-soul.com/?p=302#comment-252</guid>
		<description>Saved my &quot;evening&quot; - thanks for sharing the SVN hint
Cheers
Chris</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Saved my &#8220;evening&#8221; &#8211; thanks for sharing the SVN hint<br />
Cheers<br />
Chris</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on e-mu 0404 usb control panel won&#8217;t display on windows 7 and the default 48KHz issue. by biophonc</title>
		<link>http://blog.aint-no-soul.com/music/2009-11-05/e-mu-0404-usb-control-panel-wont-display-on-windows-7-and-the-default-48khz-issue/comment-page-1/#comment-250</link>
		<dc:creator>biophonc</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Feb 2010 01:16:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.aint-no-soul.com/?p=318#comment-250</guid>
		<description>Actually the process should be ended when you close the Control Panel via the tray icon - but you are right, when you close the regular dialog of the CP it will remain as process.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Actually the process should be ended when you close the Control Panel via the tray icon &#8211; but you are right, when you close the regular dialog of the CP it will remain as process.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Comment on e-mu 0404 usb control panel won&#8217;t display on windows 7 and the default 48KHz issue. by =D</title>
		<link>http://blog.aint-no-soul.com/music/2009-11-05/e-mu-0404-usb-control-panel-wont-display-on-windows-7-and-the-default-48khz-issue/comment-page-1/#comment-248</link>
		<dc:creator>=D</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Feb 2010 14:34:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.aint-no-soul.com/?p=318#comment-248</guid>
		<description>IMPORTANT!:

Close the control panel through the windows task manager &gt; processes  EmuUsbAudioCP.exe without this step doesn&#039;t worked for me. (Because if you close it normally the CP still running.) After this u can start the regedit etc..</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>IMPORTANT!:</p>
<p>Close the control panel through the windows task manager &gt; processes  EmuUsbAudioCP.exe without this step doesn&#8217;t worked for me. (Because if you close it normally the CP still running.) After this u can start the regedit etc..</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on MySQL EXPLAIN aka DESCRIBE for UPDATE/DELETE by ferraminnoff</title>
		<link>http://blog.aint-no-soul.com/code/2008-09-21/mysql-explain-aka-describe-for-update_delete/comment-page-1/#comment-246</link>
		<dc:creator>ferraminnoff</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 13 Feb 2010 00:15:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.aint-no-soul.com/?p=187#comment-246</guid>
		<description>Yes undoubtedly, in some moments I can bruit about that I acquiesce in with you, but you may be considering other options.
to the article there is stationary a without question as you did in the decrease issue of this request &lt;a href=&quot;http://www.google.com/ie?as_q=biorythms&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;www.google.com/ie?as_q=&lt;/a&gt;&lt;a href=&quot;http://alainaa17.t35.com/10-15-2010.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;agnitum outpost security suite pro 2008 6.0.2284&lt;/a&gt; ?
I noticed the utter you procure not used. Or you profit by the dreary methods of inspiriting of the resource. I have a week and do necheg
Your Ferrdenants :)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Yes undoubtedly, in some moments I can bruit about that I acquiesce in with you, but you may be considering other options.<br />
to the article there is stationary a without question as you did in the decrease issue of this request <a href="http://www.google.com/ie?as_q=biorythms" rel="nofollow">http://www.google.com/ie?as_q=</a><a href="http://alainaa17.t35.com/10-15-2010.html" rel="nofollow">agnitum outpost security suite pro 2008 6.0.2284</a> ?<br />
I noticed the utter you procure not used. Or you profit by the dreary methods of inspiriting of the resource. I have a week and do necheg<br />
Your Ferrdenants <img src='http://blog.aint-no-soul.com/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> </p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on e-mu 0404 usb control panel won&#8217;t display on windows 7 and the default 48KHz issue. by Vladimir M</title>
		<link>http://blog.aint-no-soul.com/music/2009-11-05/e-mu-0404-usb-control-panel-wont-display-on-windows-7-and-the-default-48khz-issue/comment-page-1/#comment-237</link>
		<dc:creator>Vladimir M</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Nov 2009 22:28:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.aint-no-soul.com/?p=318#comment-237</guid>
		<description>Thanks a lot! Congenial resolving the problem!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Thanks a lot! Congenial resolving the problem!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on simple method to add a safari css by Anamilia</title>
		<link>http://blog.aint-no-soul.com/css/2008-11-05/simple-method-to-add-a-safari-css/comment-page-1/#comment-194</link>
		<dc:creator>Anamilia</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Nov 2008 04:49:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.aint-no-soul.com/?p=201#comment-194</guid>
		<description>yes! a really easy to use method.

http://www.safaribrowserwindows.com</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>yes! a really easy to use method.</p>
<p><a href="http://www.safaribrowserwindows.com" rel="nofollow">http://www.safaribrowserwindows.com</a></p>
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		<title>Comment on hilarious Cookie Monster &#8211; a classic! by biophonc</title>
		<link>http://blog.aint-no-soul.com/media/2007-11-30/hilarious_cookie_monster_-_a_classic/comment-page-1/#comment-184</link>
		<dc:creator>biophonc</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Jan 2008 16:29:51 +0000</pubDate>
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		<description>ping &lt;-&gt; pong
ja - but I was kinda busy lately .... ;)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ping < -> pong<br />
ja &#8211; but I was kinda busy lately &#8230;. <img src='http://blog.aint-no-soul.com/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> </p>
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